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   BFH, 27.07.2000 - II R 13/00   

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https://dejure.org/2000,11184
BFH, 27.07.2000 - II R 13/00 (https://dejure.org/2000,11184)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2000 - II R 13/00 (https://dejure.org/2000,11184)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - II R 13/00 (https://dejure.org/2000,11184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Erbschaftsteuer - Fehlen der Urteilsbegründung - Krankheitsbedingter Abwesenheit - Bestellen eines Vertreters - Kosten der Wohnungsauflösung

  • Judicialis

    FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.04.1993 - II R 123/91
    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - II R 13/00
    Der Sinn des Begründungszwangs liegt darin, den Prozessbeteiligten die Kenntnis darüber zu vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen das Urteil beruht (BFH-Beschluss vom 28. April 1993 II R 123/91, BFH/NV 1994, 46, m.w.N.).
  • BFH, 04.06.1997 - IV R 79/96
    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - II R 13/00
    Er rügt damit im Ergebnis eine unzutreffende Rechtsanwendung, auf die eine zulassungsfreie Revision i.S. des § 116 Abs. 1 FGO nicht gestützt werden kann (BFH-Beschlüsse vom 22. April 1986 III R 176/85, BFH/NV 1987, 95, und vom 4. Juni 1987 IV R 79/96, BFH/NV 1998, 2).
  • BFH, 04.06.1996 - IV R 20/95

    Frage des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes im Falle der Öffentlichkeit

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - II R 13/00
    Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914).
  • BFH, 22.04.1986 - III R 176/85

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 27.07.2000 - II R 13/00
    Er rügt damit im Ergebnis eine unzutreffende Rechtsanwendung, auf die eine zulassungsfreie Revision i.S. des § 116 Abs. 1 FGO nicht gestützt werden kann (BFH-Beschlüsse vom 22. April 1986 III R 176/85, BFH/NV 1987, 95, und vom 4. Juni 1987 IV R 79/96, BFH/NV 1998, 2).
  • BFH, 06.08.2001 - II R 59/00

    Grunderwerbsteuer - Sachverhaltsaufklärung - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Das ist nur dann der Fall, wenn das FG seine Entscheidung überhaupt nicht begründet oder einen eigenständigen Klagegrund oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat, mithin das Urteil bezüglich eines wesentlichen Streitpunktes nicht mit Gründen versehen ist (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 1996 IV R 20/95, BFH/NV 1996, 914, und vom 27. Juni 2000 II R 13/00, nicht veröffentlicht).
  • FG Baden-Württemberg, 22.04.2009 - 2 K 143/05

    Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens auf eine Teilwertabschreibung

    Die GbR als Klägerin ist beteiligtenfähig und klagebefugt (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2004 II R 13/00, BStBl II 2004, 898).
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